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1. Angebote im Rahmen der Gesundheitsprävention durch den*die Arbeitgeber*in! [GEHALT/SONDERLEISTUNGEN/ARBEITSVERTRÄGE] | 0 |
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2. Bereitschafts- und Sonderdienste deutlich höher und tatsächlich geleistete Arbeit (u.a. auch Fahrtwege) voll zu vergüten! [GEHALT/SONDERLEISTUNGEN/ARBEITSVERTRÄGE] | 0 |
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3. die Möglichkeit, familienfreundlich und flexibel zu arbeiten, z.B. im Homeoffice! [GEHALT/SONDERLEISTUNGEN/ARBEITSVERTRÄGE] | 0 |
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4. eine bessere Qualifizierung und Finanzierung von Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe! [GEHALT/SONDERLEISTUNGEN/ARBEITSVERTRÄGE] | 0 |
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5. die Berücksichtigung von Zusatzqualifikationen im Gehalt! [GEHALT/SONDERLEISTUNGEN/ARBEITSVERTRÄGE] | 0 |
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6. eine deutliche Anhebung der Gehälter und Honorare und eine verbindliche Tarifbindung für alle in der Kinder- und Jugendhilfe! [GEHALT/SONDERLEISTUNGEN/ARBEITSVERTRÄGE] | 0 |
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7. Freizeitausgleich für Überstunden! [GEHALT/SONDERLEISTUNGEN/ARBEITSVERTRÄGE] | 0 |
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8. leichtere Zugänge für Quereinsteiger*innen! [GEHALT/SONDERLEISTUNGEN/ARBEITSVERTRÄGE] | 0 |
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9. eine Ausstattung mit erforderlichen Arbeitsmitteln (z.B. Dienstfahrrad/BVG-Ticket/Dienstfahrzeug/Diensthandy/PC/Software…)! [ARBEITSMITTEL UND RÄUMLICHKEITEN] | 0 |
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10. Einzelbüros und bedarfsorientierte Räume mit entsprechender Ausstattung für das jeweilige Arbeitssetting! [ARBEITSMITTEL UND RÄUMLICHKEITEN] | 0 |
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11. eine finanzielle Versorgung der Kinder und Jugendlichen in stationären Hilfen, die den wirklichen Lebenshaltungskosten entspricht, Bildung und Teilhabe, sowie eine adäquate medizinische Versorgung ermöglicht! [SACHMITTEL FÜR KLIENT*INNEN) | 0 |
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12. Zeit für die Einarbeitung neuer Kolleg*innen! [PERSONELLE AUSSTATTUNG] | 0 |
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13. eine Fallzahlbegrenzung im Regionalen Sozialdienst (RSD) der Jugendämter, die deutlich unter der aktuellen Fallzahl pro Kolleg*in liegt! [PERSONELLE AUSSTATTUNG] | 0 |
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14. höhere Personalschlüssel in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe, die Vertretungssituationen berücksichtigen. Nur so können Kinderschutz, Qualität der Angebote für Klient*innen und Schutz der Mitarbeiter*innen sichergestellt werden! [PERSONELLE AUSSTATTUNG] | 0 |
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15. eine deutliche Reduzierung oder Abschaffung der Kostenheranziehung der Klient*innen in stationären Hilfen! [STRUKTUR DER ANGEBOTSFINANZIERUNG] | 0 |
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16. eine deutliche Erhöhung der Fachleistungsstundenkontingente bei ambulanten Hilfen! [STRUKTUR DER ANGEBOTSFINANZIERUNG] | 0 |
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17. eine deutliche Senkung der Belegungsquoten und damit des Belegungsdrucks! [STRUKTUR DER ANGEBOTSFINANZIERUNG] | 0 |
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18. eine Finanzierung der Jugendhilfe aus dem Bundeshaushalt! [STRUKTUR DER ANGEBOTSFINANZIERUNG] | 0 |
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19. eine gemeinsame Finanzierung von Hilfen durch verschiedene Kostenträger (bspw. Krankenkassen, Jugendamt, Sozialamt)! [STRUKTUR DER ANGEBOTSFINANZIERUNG] | 0 |
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20. eine Verstetigung bestehender Angebote (z.B. Familienzentren), die projektfinanziert sind! [STRUKTUR DER ANGEBOTSFINANZIERUNG] | 0 |
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21. interdisziplinäre Kooperationsmöglichkeiten zur Entwicklung bedarfsgerechter Angebote durch ausreichend zeitliche und finanzielle Ressourcen! [KOOPERATION] | 0 |
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22. zeitliche Ressourcen und Bereitschaft für erforderliche Zusammenarbeit und Verantwortungsübernahme in der konkreten Fallarbeit (z.B. Fachgespräche, Erreichbarkeit der Kolleg*innen)! [KOOPERATION] | 0 |
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23. Finanzierung und Gewährleistung von Fort-, Weiterbildung und Supervision! [FORT- UND WEITERBILDUNG/SUPERVISION] | 0 |
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24. die Bezahlung von Praktika in der Kinder- und Jugendhilfe! [STUDIUM UND AUSBILDUNG] | 0 |
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25. eine Verzahnung wissenschaftlicher Erkenntnisse und sozialpädagogischer Praxis! [STUDIUM UND AUSBILDUNG] | 0 |
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26. kritisches Denken (z.B. in Bezug auf die Ökonomisierung der Sozialen Arbeit) in Studium und Ausbildung zu fördern! [STUDIUM UND AUSBILDUNG] | 0 |
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27. mehr Fokus auf die Kinder- und Jugendhilfe in der Erzieher*innenausbildung! [STUDIUM UND AUSBILDUNG] | 0 |
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28. mehr Praxisbezug in Studium und Ausbildung! [STUDIUM UND AUSBILDUNG] | 0 |
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29. bürokratische Prozesse zu vereinfachen und den für bürokratische Tätigkeiten nötigen zeitlichen Aufwand einzukalkulieren! [ARBEITSINHALTE] | 0 |
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30. diskriminierungsfreie Zugänge zum und verständliche Sprache im Hilfesystem! [ARBEITSINHALTE] | 0 |
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31. tatsächliche Partizipation der Klient*innen und Aufklärung über ihre Rechte im Hilfeverfahren! [ARBEITSINHALTE] | 0 |
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32. Transparenz und Klarheit von Zuständigkeiten und Verantwortung im Hilfesystem! [ARBEITSINHALTE] | 0 |
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33. eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung von Ombudsstellen und allgemeine Hinweise auf Ombudsstellen für Klient*innen! [GESETZLICHE GRUNDLAGEN] | 0 |
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34. eine Stärkung der Kinderrechte und eine gründliche Betrachtung der Erziehungsfähigkeit der leiblichen Eltern! [GESETZLICHE GRUNDLAGEN] | 0 |
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35. mehr bezahlbaren Wohnraum für Projekte und Klient*innen während und nach der Hilfe! [GESETZLICHE GRUNDLAGEN] | 0 |
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36. transparente und regelmäßige Qualitätssicherungsverfahren! [GESETZLICHE GRUNDLAGEN] | 0 |
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37. die Kinder- und Jugendhilfe als zentrales Thema in der Bundespolitik! [GESELLSCHAFTLICHE ANERKENNUNG] | 0 |
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38. eine Stärkung der Anerkennung Sozialer Arbeit als Profession und Wissenschaft! [GESELLSCHAFTLICHE ANERKENNUNG] | 0 |
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39. mehr Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Imagefilm) für unser Berufsfeld! [GESELLSCHAFTLICHE ANERKENNUNG] | 0 |
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40. den Ausbau präventiver Angebote und schnelleren Zugang zu Beratung! [PRÄVENTION] | 0 |
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41. keine Entlassungenvon Klient*innen aus der Jugendhilfe in die Obdachlosigkeit! [BEDARFSGERECHTE HILFEN] | 0 |
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42. den Bedarf für notwendige und passgenaue Hilfen individuell zu ermitteln und diese zu bewilligen (z.B. für Geflüchtete, kombinierte Hilfen) – unabhängig vom Kostendruck! [BEDARFSGERECHTE HILFEN] | 0 |
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43. die Bewilligung der Hilfen des SGB VIII bis zum 27. Lebensjahr auszuschöpfen! [BEDARFSGERECHTE HILFEN] | 0 |
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44. die Finanzierung und (Weiter-)Entwicklung passgenauer Hilfen! [BEDARFSGERECHTE HILFEN] | 0 |
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45. Hilfeplanverfahren nach den Standards der Ausführungsvorschrift Hilfeplanung! [BEDARFSGERECHTE HILFEN] | 0 |
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46. mehr therapeutische Angebote sowohl innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. therapeutische Wohngruppen) als auch innerhalb des Gesundheitssystems (z.B. Plätze in Kinder- und Jugendpsychiatrie, ambulante Therapieplätze)! [BEDARFSGERECHTE HILFEN] | 0 |
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47. die Vereinheitlichung der Standards, Bewilligungsmaßstäbe und Strukturen aller Berliner Jugendämter! [SONSTIGES] | 0 |
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